Energielexikon
Krisenmechanismus (IEA)
Der Krisenmechanismus der IEA (Internationale Energieagentur) basiert auf dem Internationalen Energieprogramm (IEP), das die Grundlage gemeinsamer Bevorratungspflicht, harmonisierter Verbrauchseinsparungsmaßnahmen im Krisenfall und der Verpflichtung zum gerechten Ausgleich bei unterschiedlichen Versorgungslagen in einzelnen Mitgliedsländern darstellt. Ausgelöst wird der IEA-Krisenmechanismus (Trigger) bei einer Unterversorgung eines oder mehrerer Mitgliedsländer um mindestens 7 %. Getragen wird er von den wichtigsten internationalen Ölgesellschaften und den nationalen Krisenorganisationen (NESO).
Gemäß IEP wird im Krisenfall das verfügbare Öl aus den noch verbleibenden Importen und aus heimischer Förderung der Mitgliedstaaten der IEA in ein gemeinsames Ölverteilungssystem eingebracht, aus dem die Mitgliedsländer gemäß historischer Verbrauchsanteile bedient werden (Zuteilungsrecht). Ausgenommen sind hiervon die Bestände, die von jedem Land selbst eingesetzt werden.
Grundsätzlich entscheidet aber der Governing Board, der sich aus den Fachministern der Mitgliedsländer zusammensetzt, über den Umfang der einzuleitenden Maßnahmen.
Darüber hinaus hat der Governing Board 1984 einen Beschluss gefasst, der den Einsatz bestimmter Maßnahmen auch unterhalb der 7 %-Triggerschwelle vorsieht. Dieser Krisenvorsorge-Maßnahmenkatalog wird heute als CERM (Coordinated Emergency Response Measures) bezeichnet und gewinnt auf Betreiben der USA zunehmend an Bedeutung. Er sieht keine Umverteilung des Ölaufkommens vor wie der klassische Krisenmechanismus.
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