allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1. Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir unsere Lieferungen in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender AGB des Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es hierzu eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.
Angebot und Preise
1. Unsere Liefer- und Preisangebote erfolgen - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird - stets freibleibend.
2. Soweit nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich alle Preise ab Abgangslager oder -werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Ändern sich nach Vertragsschluss öffentliche Abgaben und/oder Steuern auf die Ware bzw. werden solche neu erhoben, werden die vereinbarten Preise entsprechend angepasst; gleiches gilt, wenn sich aus von uns nicht zu vertretenden Gründen die Kosten für Verladung und Versand der Ware erhöhen (z.B. durch Minderbeladungs-, Liege- und Standgelder).
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Preisanpassungsregelung nur, wenn die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei vereinbarten Zahlungszielen, beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tag der Lieferung. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig, wenn wir über das Geld spätestens am Fälligkeitstag verfügen können. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet. Der Verzug tritt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Lieferung ein. Für Mahnungen kann eine Gebühr von EUR 5,-- je Mahnung zzgl. jeweils gültiger Umsatzsteuer berechnet werden.
2. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, die Stellung von Sicherheiten zu verlangen und/oder evtl. gewährte Zahlungsziele, auch für andere Forderungen, zu widerrufen. Ist der Kunde nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist Sicherheiten zu leisten, sind wir berechtigt, die Geschäftsverbindung zu beenden. Bereits bestehende Ansprüche aus erbrachten Leistungen oder wegen Verzug des Kunden werden davon nicht berührt.
3. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn wir diese Gegenforderungen anerkannt haben und diese rechtskräftig festgestellt sind.
4. Die Abtretung von gegen uns gerichteten Ansprüchen des Kunden ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig; ein Anspruch auch Erteilung einer solchen Zustimmung besteht nicht.
§ 354 a HGB bleibt unberührt.
Lieferung
1. Unsere Lieferzeitangaben sind grundsätzlich keine Fixtermine (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 376 HGB). Teillieferungen sind - soweit dem Kunden zumutbar - zulässig.
2. Maßgebend ist das an der Auslieferstelle ermittelte bzw. zollamtlich festgestellte und auf dem Lieferschein vermerkte Gewicht oder Volumen der Lieferung, es sei denn, es werden Partien aus Tank- und Kesselwagen ausgeliefert und das Volumen am Empfangsort mittels geeichter Messvorrichtungen festgestellt. Der konkrete Nachweis der Lieferung einer geringeren oder größeren Menge bleibt jeder Vertragspartei offen.
3. Holt der Kunde die Ware selbst ab, ist er verpflichtet, die für den Transport relevanten gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen, insbesondere über den Gefahrguttransport und die Beladungsgrenzen, zu beachten. Der Kunde hat seine Fahrer oder Frachtführer entsprechend zu verpflichten. Bei Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften hat der Kunde uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
4. Wir sind nur bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstlieferung zur Lieferung verpflichtet. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung oder Gesetzesänderungen), verlängern die Lieferfrist angemessen. und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzugs eintreten. Sollte es aufgrund solcher Ereignisse nicht möglich sein. die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist auszuführen, steht dem Kunden und uns das Recht zu, vom Vertrag oder ggf. vom noch nicht erfüllten Teil desselben zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
5. Die Gefahr geht stets - auch bei frachtfreier Lieferung - auf den Kunden über, sobald die Ware den Verladeanschluss der Füllstelle passiert, spätestens aber beim Verlassen der Auslieferstelle.
Eigentumsvorbehalt
1. Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und uns in unserem Eigentum.
2. Bei Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der in unserem
(Mit-)Eigentum stehenden Waren resultierenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes des betreffenden Liefergegenstandes an uns ab. Der Kunde ist im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
3. Eine Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der neuen Sache anteilsmäßig nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der verarbeiteten oder verbundenen Erzeugnisse auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren unentgeltlich.
Beschaffenheit der Ware. Mängel und Haftung
1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten für die Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren ausschließlich die einschlägigen DIN-Normen bzw. diesen vorgehende europäische Normen.
2. Mängelansprüche von Kunden, die Unternehmer sind, verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der gelieferten Sache. Mängelansprüche von Kunden, die Verbraucher sind, verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe der gelieferten Sache. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten - auch gegenüber dem Spediteur/Frachtführer - ordnungsgemäß erfüllt hat. Kunden, die Unternehmer sind, müssen uns gegenüber Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Anlieferung oder Entdeckung des Mangels mitteilen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Kunden, die Verbraucher sind, müssen offensichtliche Mängel spätestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, uns gegenüber schriftlich mitteilen. Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist ist der Zugang der Mängelrüge bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Mitteilung, erlöschen seine Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist zur Last gelegt werden kann.
3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sowie bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden bzw. Arglist zur Last gelegt werden kann, sowie im Falle uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht verbunden.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Für gewerbliche Kunden ist ein Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist die Auslieferstelle. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferungen.
2. Gerichtsstand für Kaufleute, für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Königstein. Dasselbe gilt, wenn der Kunden keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich unserer AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
News
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