Allgemeine Geschäftsbedingungen (02.2024)
I. Geltungsbereich
1. Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir unsere Lieferungen in Kenntnis entgegen-stehender oder von unseren AGB abweichender AGB des Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es hierzu eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.
II. Angebot und Preise
1. Unsere Liefer- und Preisangebote erfolgen - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird – stets freibleibend und unverbindlich.
2. Soweit nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich alle Preise frei Lieferstelle zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Veränderungen (Erhöhungen, sowie Senkungen) während der Vertragsdauer bei der Energiesteuer, Erdölbevorratungsbeitrag, Bundesemissionsschutzgesetz, Straßenbenutzungsgebühr (MAUT), Frachten, Hafengebühren oder bei sonstigen fiskalischen Abgaben, die mittelbar oder unmittelbar die Lieferung betreffen, werden von uns an die Kunden weitergegeben und der Verkaufspreis dahingehend angepasst.
3. Gleiches gilt, wenn sich aus von uns nicht zu vertretenden Gründen die Kosten für Verladung und Versand der Ware erhöhen (z.B. durch Minderbeladungs-, Liege- und Standgelder). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Preisanpassungsregelung nur, wenn die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
III. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Unsere Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsart vereinbart wurde, per Überweisung sofort und ohne Abzug an uns auf eines unserer Konten zahlbar. Bei vereinbarten Zahlungszielen, beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tag der Lieferung. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig, wenn wir über das Geld spätestens am Fälligkeitstag verfügen können. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet. Der Verzug tritt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Lieferung ein. Für Mahnungen kann eine Gebühr von EUR 5,- je Mahnung zzgl. jeweils gültiger Umsatzsteuer berechnet werden.
2. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, die Stellung von Sicherheiten zu verlangen und/oder evtl. gewährte Zahlungsziele, auch für andere Forderungen, zu widerrufen. Ist der Kunde nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist Sicherheiten zu leisten, sind wir berechtigt, die Geschäftsverbindung zu beenden. Bereits bestehende Ansprüche aus erbrachten Leistungen oder wegen Verzug des Kunden werden davon nicht berührt.
3. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn wir diese Gegenforderungen anerkannt haben und diese rechtskräftig festgestellt sind.
4. Die Abtretung von gegen uns gerichteten Ansprüchen des Kunden ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig; ein Anspruch auf Erteilung einer solchen Zustimmung besteht nicht. § 354 a HGB bleibt unberührt.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und uns in unserem Eigentum.
2. Bei Zugriffen Dritter insbesondere durch Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
3. Bei Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren resultierenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes des betreffenden Liefergegenstandes an uns ab. Der Kunde ist im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
4. Eine Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der neuen Sache anteilsmäßig nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der verarbeiteten oder verbundenen Erzeugnisse auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren unentgeltlich.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
V. Lieferung
1. Unsere Lieferzeitangaben sind grundsätzlich keine Fixtermine (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 376 HGB). Teillieferungen sind - soweit dem Kunden zumutbar - zulässig.
2. Maßgebend ist das an der Auslieferstelle ermittelte bzw. zollamtlich festgestellte und auf dem Lieferschein vermerkte Gewicht oder Volumen der Lieferung, es sei denn, es werden Partien aus Tank- und Kesselwagen ausgeliefert und das Volumen am Empfangsort mittels geeichter Messvorrichtungen festgestellt. Der konkrete Nachweis der Lieferung einer geringeren oder größeren Menge bleibt jeder Vertragspartei offen.
3. Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer oder die sonstige Beförderungsperson.
4. Holt der Kunde die Ware selbst ab, ist er verpflichtet, die für den Transport relevanten gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen, insbesondere über den Gefahrguttransport und die Beladungsgrenzen, zu beachten. Der Kunde hat seine Fahrer oder Frachtführer entsprechend zu verpflichten. Bei Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften hat der Kunde uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
5. Die Gefahr geht stets - auch bei frachtfreier Lieferung - auf den Kunden über, sobald die Ware den Verladeanschluss der Füllstelle passiert, spätestens aber beim Verlassen der Auslieferstelle.
VI. Verzögerungen/Unmöglichkeit
1. Bei durch uns zu vertretender Lieferverzögerung wird die Dauer der vom Besteller zu setzenden Nachfrist, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt, auf 2 Wochen festgelegt.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns - auch innerhalb eines Verzuges -, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit danach hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die Ereignisse höherer Gewalt nicht ersichtlich nur vorübergehend sind. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Rohstoffmangel, Feuer, Verkehrssperrungen unseres Betriebes oder des Vorlieferanten oder Unterlieferanten, soweit diese nicht durch uns bzw. den Vorlieferanten oder Unterlieferanten zu vertreten sind, Störungen des Transportes, Naturkatastrophen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, soweit diese nicht für uns unvorhersehbar waren und uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Dauert die Behinderung länger als 4 Wochen, kann der Besteller von uns eine Erklärung binnen einer Frist von 2 Wochen verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht fristgemäß, kann der Besteller zurücktreten. Ein uns zustehendes Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, die bereits erbrachten Teilleistungen sind für den Besteller ohne Interesse.
VII. Zollrechtliche Hinweise
Leichtes Heizöl: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr Hauptzollamt.“
VIII. Beschaffenheit der Ware, Mängel und Haftung
1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten für die Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren ausschließlich die einschlägigen DIN-Normen bzw. diesen vorgehende europäische Normen.
2. Mängelansprüche von Kunden, die Unternehmer sind, verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der gelieferten Sache. Mängelansprüche von Kunden, die Verbraucher sind, verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe der gelieferten Sache. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten - auch gegenüber dem Spediteur/Frachtführer - ordnungsgemäß erfüllt hat. Kunden, die Unternehmer sind, müssen uns gegenüber Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Anlieferung oder Entdeckung des Mangels mitteilen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Kunden, die Verbraucher sind, müssen offensichtliche Mängel spätestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, uns gegenüber schriftlich mitteilen. Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist ist der Zugang der Mängelrüge bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Mitteilung, erlöschen seine Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist zur Last gelegt werden kann. Ansprüche jeglicher Art können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn uns die Möglichkeit sofortiger Nachprüfung bzw. zur Probenentnahme der beanstandeten Ware in Gegenwart des Käufers unmöglich gemacht wird.
3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für Überfüllschäden bei nicht fachgerecht installierten Tanks haften wir nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sowie bei uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden bzw. Arglist zur Last gelegt werden kann, sowie im Falle uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht verbunden.
IX. Schufa-Klausel/Auskünfte/Datenschutz
1. Wir behalten uns vor, der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von der SCHUFA bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte über den Kunden zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu erhalten. Wir behalten uns bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag einzugehen. Unabhängig davon werden wir die SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
2. Wir werden bei der Durchführung der Rechtsgeschäfte mit dem Besteller erhobene personenbezogene Daten, nämlich Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademischer Grad und Anschrift, zum Zwecke der Werbung per Post für eigene Angebote speichern und nutzen. Der Besteller kann der Speicherung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung per Post uns gegenüber widersprechen. Der Widerspruch muss nicht schriftlich erfolgen.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist die Auslieferstelle. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferungen.
2. Gerichtsstand für Kaufleute, für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Königstein. Dasselbe gilt, wenn der Kunden keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
XI. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Heizölbestellungen
1. Der Widerruf der Heizölbestellung ist ausgeschlossen. Für Heizölverbraucherkunden gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB).
2. Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen.
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