Menu

Energiedienstleistungsgesetz

Gemäß dem „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)“, welches am 12.11.2010 in Kraft getreten ist, soll gemäß §3 das Ziel erreicht werden, die Effizienz der Energienutzung durch Endkunden in Deutschland mit Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern. Bezug nehmend auf §4 des EDL-G sind wir als Energielieferant verpflichtet, die Endkunden über verfügbare Angebote und die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen in geeigneter Form jährlich zu informieren.

Hier unsere aktuellen Informationsangebote:

Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter

www.bfee-online.de

öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren.


Möchten Sie wissen wie hoch Ihr eigener Energieverbrauch momentan ist und wie viel Energie Sie künftig durch verschiedene Modernisierungsmaßnahmen einsparen können - dann machen Sie unseren Energiesparcheck!

Damit während Ihres Besuchs alle Funktionen bestmöglich ausgeführt werden, verwendet diese Website Cookies. Mit Ihrer weiteren Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Website zu.
OK Weitere Informationen